Nach der europäischen Verordnung VO (EU) 2015/1998 ist ein „Bekannter Lieferant von Bordvorräten“ ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten, Bordvorräte an ein Luftfahrtunternehmen oder einen „Reglementierten Lieferanten von Bordvorräten“, nicht jedoch unmittelbar in ein Luftfahrzeug zu liefern. Der „Bekannte Lieferant von Bordvorräten“ wird nicht vom Luftfahrtbundesamt zugelassen; er wird vom „Reglementierten Lieferanten von Bordvorräten“ benannt.

Unsere Leistungen

„Bekannte Lieferanten von Bordvorräten“ müssen im Rahmen ihrer Benennung ein Sicherheitsprogramm erstellen sowie „Sicherheitsbevollmächtigte“ benennen und schulen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Sicherheitsprogramms oder bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbevollmächtigten und Ihre Mitarbeiter entsprechend den EU-Vorschriften.

Folgende Schulungen sind für „Bekannte Lieferanten von Bordvorräten“ erforderlich:

  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten (35-Stunden-Schulung – gemäß Anhang, Kapitel 11.2.5 der VO (EU) 2015/1998)
  • Schulung von Personal, welches Sicherheitskontrollen bei Bordvorräten durchführt (6-Stunden-Schulung – gemäß Anhang, Kapitel 11.2.3.10 der VO (EU) 2015/1998)
  • Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins (3-Stunden-Schulung – gemäß Anhang, Kapitel 11.2.7 der VO (EU) 2015/1998)

Die Schulungen des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins (3-Stunden-Schulung) bieten wir Ihnen auch als Online-Schulung an!

Wir betreuen Sie ganz individuell nach Ihren Wünschen! Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, können Sie mit uns zunächst auch einen Beratungstermin vereinbaren. Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre E-Mail.