Nach der europäischen Verordnung VO (EU) 2015/1998 ist ein „Bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen“ ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten, Flughafenlieferungen in Sicherheitsbereiche zu liefern. Unter Flughafenlieferungen sind dabei nicht nur Gegenstände, die zum Verkauf im Sicherheitsbereich bestimmt sind, sondern auch Gegenstände die für bestimmte Tätigkeiten oder Zwecke bereitgestellt oder verwendet werden können (Baumaterialien, Verbrauchsmaterialien, Abfallbeseitigung, Instandhaltung). Der „Bekannte Lieferant von Flughafenlieferungen“ wird nicht vom Luftfahrtbundesamt zugelassen; er wird vom Flughafenbetreiber benannt.

Unsere Leistungen

„Bekannte Lieferanten von Flughafenlieferungen“ müssen im Rahmen ihrer Benennung ein Sicherheitsprogramm erstellen sowie „Sicherheitsbevollmächtigte“ benennen und schulen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Sicherheitsprogramms oder bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbevollmächtigten und Ihre Mitarbeiter entsprechend den EU-Vorschriften.

Folgende Schulungen sind für „Bekannte Lieferanten von Flughafenlieferungen“ erforderlich:

  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten (35-Stunden-Schulung – gemäß Anhang, Kapitel 11.2.5 der VO (EU) 2015/1998)
  • Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins (3-Stunden-Schulung – gemäß Anhang, Kapitel 11.2.7 der VO (EU) 2015/1998)

Die Schulungen des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins (3-Stunden-Schulung) bieten wir Ihnen auch als Online-Schulung an!

Wir betreuen Sie ganz individuell nach Ihren Wünschen. Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, können Sie mit uns zunächst auch einen Beratungstermin vereinbaren. Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre E-Mail.