Ein Bekannter Versender ist ein Unternehmen, welches Waren und Güter an seinem Unternehmensstandort als identifizierbare Luftfracht als erstes in den Sendungslauf gibt. Dies kann ein herstellendes Unternehmen oder auch ein Zwischenhändler sein. „Bekannter Versender“ kann jedes Unternehmen werden. Den Status „Bekannter Versender“ erteilt das Luftfahrtbundesamt nach der erfolgreichen Zulassung des jeweiligen Betriebsstandortes. Die Zulassung erfolgt immer nur für den jeweils beantragten Betriebsstandort eines Unternehmens und ist für 5 Jahre gültig.

Warum „Bekannter Versender“?

Waren und Güter eines zugelassenen Bekannten Versenders dürfen bei Einhaltung der sicheren Lieferkette ohne weitere Kontrollen in Passagierflugzeugen und in Nur-Frachtflugzeugen befördert werden. Damit ist gewährleistet, dass Sie ihre Waren schnell und kostengünstig versenden können. Waren und Güter von nicht zugelassenen Unternehmen müssen vor der Verladung in ein Luftfahrzeug einer kompletten Kontrolle unterzogen werden. Diese Kontrollmaßnahmen sind nicht nur mit einem hohen Zeitaufwand sondern oft auch noch mit einem hohen technischen Aufwand verbunden. Außerdem fallen zusätzliche Kosten für die Kontrolle der Waren an. Wenn Sie also zeitkritische Lieferungen (Lebensmittel) oder Lieferungen, die unter Umständen bei einer Kontrolle unbrauchbar würden (sterile Verpackungen) versenden, ist es für Sie unabdingbar, den Status „Bekannter Versender“ zu erlangen.

Unsere Leistungen

Wenn Sie sich bereits entschieden haben „Bekannter Versender“ zu werden, begleiten wir Sie von der Antragstellung bis zur Zulassung mit unserer Fachkompetenz. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur bei der Erstellung eines für die Zulassung erforderlichen Sicherheitsprogramms oder bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen sondern führen auch ein Pre-Audit zur Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen und zum Erkennen möglicher Schwachstellen an Ihrem Betriebsstandort durch. Auch nach der Zulassung zum „Bekannten Versender“ sind wir für Sie da, z.B. bei der Durchführung der vom Gesetzgeber geforderten jährlichen Audits. Wir informieren Sie außerdem regelmäßig über gesetzliche Neuerungen und passen ggf. Ihr Sicherheitsprogramm an. Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbeauftragten und Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den EU-Vorschriften.

Folgende Schulungen sind für „Bekannte Versender“ erforderlich:

  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten (35-Stunden-Schulung – gemäß Anhang, Kapitel 11.2.5 der VO (EU) 2015/1998)
  • Schulung von Personal, welches Sicherheitskontrollen bei Luftfracht oder Luftpost durchführt (6-Stunden-Schulung – gemäß Anhang, Kapitel 11.2.3.9 der VO (EU) 2015/1998)
  • Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins (3-Stunden-Schulung – gemäß Anhang, Kapitel 11.2.7 der VO (EU) 2015/1998)

Schulungen von Personal, welches Sicherheitskontrollen bei Luftfracht oder Luftpost durchführt (6-Stunden-Schulung) sowie die Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins (3-Stunden-Schulung) bieten wir Ihnen auch als Online-Schulung an!

Wir betreuen Sie ganz individuell nach Ihren Wünschen! Auch wenn Sie noch unentschlossen sind, ob der Status „Bekannter Versender“ für Sie der richtige Weg ist, können Sie mit uns einen Beratungstermin vereinbaren. Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre E-Mail.