Der „Geschäftliche Versender“ wird nicht vom Luftfahrtbundesamt zugelassen; er wird vom „Reglementierten Beauftragten“ benannt. In Deutschland ist dies jedoch nur noch bis zum 1. April 2016 möglich. Ein Geschäftlicher Versender ist – ähnlich wie der Bekannte Versender – ein Unternehmen, welches Waren und Güter an seinem Unternehmensstandort als identifizierbare Luftfracht als erstes in den Sendungslauf gibt. Dies kann ein herstellendes Unternehmen oder auch ein Zwischenhändler sein. Für Unternehmen, die ihre Fracht grundsätzlich in „Nurfracht-Flugzeugen“ transportieren lassen, ist der Status des „Geschäftlichen Versenders“ interessant.