Unsere vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Online-Schulungen haben den Vorteil, dass sie nicht nur kostengünstiger sondern auch flexibler als eine Präsenzschulung sind.

Die Teilnehmer können bei einer Online-Schulung ihr Lerntempo selbst bestimmen und sind dabei zugleich zeitlich unabhängig.

Dadurch müssen zu schulende Mitarbeiter nicht unbedingt aus dem Tagesgeschäft herausgelöst werden.

Die Inhalte der Schulungen entsprechen dem Kapitel 11 des Anhangs zur VO (EU) 2015/1998 und dem neuen Modulsystem zur Durchführung von Luftsicherheitsschulungen.

Unsere Online-Schulungen sind abwechslungsreich aufgebaut. Mit Hilfe von Audio-Dateien und Animationen werden den Teilnehmern komplexe Sachverhalte verständlich vermittelt.

Einfache Themenbereiche werden teilweise ohne Audiodateien im Selbststudium erarbeitet.

In zahlreichen Übungsaufgaben können die Teilnehmer zwischendurch ihr erworbenes Wissen festigen und sich so optimal auf den Abschlusstest am Ende des Kurses vorbereiten, welcher Fragen aus allen Themengebieten beinhaltet.

Wir bieten keine „Nur-Lese-Lektüre“ an, da das zu vermittelnde Wissen rund um das Thema „Luftsicherheit“ viel zu komplex dafür ist.

Zulassungsvoraussetzung für den Zugang zu einer Online-Schulung ist das Vorliegen einer unterschriebenen Erklärung des jeweiligen Unternehmens, dass die zu schulende Person mindestens einer beschäftigungsbezogenen Überprüfung nach VO (EU) 2015/1998, Kap. 11.1.4. unterzogen wurde.

Wenn Sie eine Online-Schulung buchen wollen, nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu uns auf.

 

Ablauf

Wenn uns alle erforderlichen Angaben der zu schulenden Person vorliegen, richten wir für Sie den Zugang zum bestellten Online-Schulungsprogramm ein.

Sie erhalten parallel dazu die Rechnung zu ihrer Bestellung. So bald der Zahlungseingang erfolgt ist, schalten wir den Online-Zugang frei.

Nach der erfolgreichen Beendigung des Kurses erhalten Sie ihr Teilnahme-Zertifikat. In unserem Downloadbereich finden Sie weitere Informationen zur Online-Schulung.

 

Folgende Online-Schulungen stehen zur Verfügung

 

Kapitel 11.2.6. – Andere Personen als Fluggäste, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen (Flughafen) benötigen

Dauer: 4 UE


Kapitel 11.2.7. – Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins (z.B. Transporteur von Luftfracht)

Dauer: 2 UE

 

Kapitel 11.2.3.8. Schulung von Personen, die mit der Zuordnung von  aufgegebenem Gepäck betraut sind

Dauer: 4 UE

 

Kapitel 11.2.3.9. – Schulung von Personen, die bei Fracht und Post  Sicherheitskontrollen durchführen (z.B. Personal bei bV und RegB)

Dauer: 6 UE

 

Kapitel 11.2.3.10. – Schulung von Personen, die bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen Sicherheitskontrollen durchführen (z.B. Personal beim RegL oder bekannten Lieferanten )

Dauer: 6 UE