Ein „Reglementierter Beauftragter“ ist ein Unternehmen, das die Kontrollen für Fracht und Post gewährleistet. Bevor Fracht- und Postsendungen in ein Luftfahrzeug verladen werden, sind diese von einem „Reglementierten Beauftragten“ zu kontrollieren, es sei denn, der „Reglementierte Beauftragte“ hat die Sendung von einem anderen „Reglementierten Beauftragten“, einem „Bekannten Versender“ oder einem „Geschäftlichen Versender“ erhalten und es wurden alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen von allen vorgelagerten Beteiligten nachweislich eingehalten und dokumentiert. „Reglementierte Beauftragte“ können Luftfahrtunternehmen, Agenturen, Spediteure oder sonstige Stellen sein, die Güter über Flughäfen liefern. Auch Lagerhalter, die Waren einlagern und diese eigenständig zum Versand per Luftfracht auswählen, gelten als Reglementierte Beauftragte.

Den Status „Reglementierter Beauftragter“ erteilt das Luftfahrtbundesamt nach der erfolgreichen Zulassung des jeweiligen Betriebsstandortes.
Die Zulassung erfolgt immer nur für den jeweils beantragten Betriebsstandort eines Unternehmens und ist für 5 Jahre gültig.

Unsere Leistungen

Wenn Sie sich für eine Zulassung zum „Reglementierten Beauftragten“ durch das Luftfahrt-Bundesamt entschieden haben, begleiten wir Sie im Zulassungsverfahren von der Antragstellung bis zur Zulassung mit unserer Fachkompetenz. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur bei der Erstellung eines für die Zulassung erforderlichen Sicherheitsprogramms oder bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen sondern führen auch ein Pre-Audit zur Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen und zum Erkennen möglicher Schwachstellen an Ihrem Betriebsstandort durch.
Auch nach der Zulassung zum „Reglementierten Beauftragten“ sind wir für Sie da, z.B. bei der Durchführung der vom Gesetzgeber geforderten jährlichen Audits. Wir informieren Sie außerdem regelmäßig über gesetzliche Neuerungen und passen ggf. Ihr Sicherheitsprogramm an. Unsere vom Luftfahrtbundesamt zugelassenen Ausbilder schulen Ihre Sicherheitsbeauftragten und Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den EU-Vorschriften.

Folgende Schulungen sind für „Reglementierte Beauftragte“ erforderlich:

  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten (35-Stunden-Schulung – gemäß Anhang, Kapitel 11.2.5 der VO (EU) 2015/1998)
  • Schulung von Personal, welches Sicherheitskontrollen bei Luftfracht oder Luftpost durchführt (6-Stunden-Schulung – gemäß Anhang, Kapitel 11.2.3.9 der VO (EU) 2015/1998)
  • Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins (3-Stunden-Schulung – gemäß Anhang, Kapitel 11.2.7 der VO (EU) 2015/1998)

Schulungen von Personal, welches Sicherheitskontrollen bei Luftfracht oder Luftpost durchführt (6-Stunden-Schulung) sowie die Schulung des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins (3-Stunden-Schulung) bieten wir Ihnen auch als Online-Schulung an!

Wir betreuen Sie ganz individuell nach Ihren Wünschen! Wenn Sie die Zulassung zum „Reglementierten Beauftragten“ anstreben, aber noch weitere Informationen benötigen, können Sie mit uns zunächst gern auch einen Beratungstermin vereinbaren. Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre E-Mail.